In meinem kürzlich veröffentlichten Blog-Artikel zur finanziellen Entlastung bei Zöliakie: Steuervorteile und Zuschüsse habe ich euch bereits darüber aufgefklärt, dass man aufgrund seiner Zöliakie in der Steuererklärung bares Geld sparen kann.
Finanzielle Unterstützung für Zöliakie-Betroffene in Deutschland
Zöliakie erfordert eine glutenfreie Ernährung, die oft zu einer finanziellen Belastung führen kann. Doch es gibt Möglichkeiten, sich finanziell entlasten zu lassen. Betroffene können bei der Steuererklärung einen Pauschbetrag von 384 Euro geltend machen, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von 20 haben. Für Bezieher von Bürgergeld besteht auch die Möglichkeit, einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung zu beantragen, wenn eine medizinisch notwendige Ernährungsumstellung erforderlich ist.
1. Schritt: Wie kann ich den Grad der Behinderung für meine Zöliakie beantragen?
Um den Grad der Behinderung (GdB) für Zöliakie beantragen zu können, musst du dich an das zuständige Versorgungsamt oder den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit wenden. Dort wird ein Antrag auf Feststellung des GdB gestellt. In diesem Antrag solltest du alle relevanten Informationen zu deiner Zöliakie angeben, z. B. die Diagnose, Behandlungen, Symptome und Auswirkungen auf deinen Alltag. Das Versorgungsamt wird dann ein Gutachten erstellen und den GdB festlegen. Sobald du den GdB bescheinigt bekommen hast, kannst du den Pauschbetrag bei der Steuererklärung geltend machen.
Gehe auf google.de und gebe folgendes ins Suchfeld ein: "Grad der Behinderung beantragen + dein Wohnort" (z. B. Grad der Behinderung Ludwigshafen)
Du wirst auf eine Seite weitergeleitet, i.d.R. vom zuständigen Bundesland, z. B. Rheinland-Pfalz, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Dort findest du bestenfalls einen Online-Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Dort kannst du dann den Online-Antrag starten
Dann gelangst du zur Seite "Antrag auf Feststellung einer Behinderung" nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Schwerbehindertenrecht.
Folgende Informationen müssen nun von dir ausgefüllt werden:
1. Angaben zur Person
2. Vertreter, Bevollmächtigter, Betreuer
3. Steueridentifikationsnummer
4. Art des Antrages
5. Angaben zu Gesundheitsstörungen (hier gibst du deine Erkrankung Zöliakie ein)
6. Andere Feststellungen
7. Pflegeversicherung
8. Angaben zum Hausarzt
9. Behandlungen und Maßnahmen 9.1. Behandelnde Ärzte 9.2. Krankenhausaufenthalte 9.3. Kuren und Reha
10. Unterlagen zum Antrag
11. Antrag online einreichen
In meinem Fall musste ich nur den Namen des behandelnden Arztes angeben, bei dem meine Zöliakie diagnostiziert wurde
Du musst i.d.R. das PDF-Dokument ausdrucken, unterschreiben und per Post an das jeweils zuständige Amt abschicken
Nach ein paar Wochen bekommst du die Bestätigung zugeschickt, mit dem Grad deiner Behinderung.
2. Schritt: Wo gebe ich in der Steuererklärung meinen GdB ein um den Pauschbetrag zu erhalten?
Um den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung in der Steuererklärung zu erhalten, musst du den Grad der Behinderung (GdB) in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" eintragen. Auf Seite 2 der Anlage unter "Angaben zu behinderten Personen" musst du den GdB eintragen. Bitte beachte, dass du den GdB nur dann angeben kannst, wenn dieser amtlich festgestellt wurde.
Wenn du mehrere Erkrankungen hast, die einen höheren GdB rechtfertigen, musst du den höchsten GdB angeben und die anderen Erkrankungen im Freitextfeld erläutern.
Es ist wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise aufzubewahren, falls das Finanzamt diese anfordert.
Kann ich den GdB rückwirkend für meine Zöliakie hinterlegen und den Pauschbetrag beantragen?
Ja, den Grad der Behinderung (GdB) kannst du auch rückwirkend für Zöliakie beantragen, wenn die Diagnose von einem Arzt bestätigt wurde und der Beginn der Erkrankung dokumentiert ist. Du kannst den Antrag auf Feststellung des GdB beim Versorgungsamt stellen. Es empfiehlt sich, alle relevanten medizinischen Unterlagen und Befunde beizufügen. Wenn der Antrag bewilligt wird, kannst du den Pauschbetrag auch rückwirkend in der Steuererklärung geltend machen.
Kann ich auch für meine Kinder den Pauschbetrag bei Zöliakie geltend machen?
Ja, auch für Kinder mit Zöliakie kann der Pauschbetrag steuerlich geltend gemacht werden, sofern ein entsprechender Grad der Behinderung (GdB) vorliegt und dieser auch offiziell festgestellt wurde.
Eltern oder Erziehungsberechtigte können dann in ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag für außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 384 Euro pro Jahr für jedes betroffene Kind angeben. Es ist jedoch wichtig, dass die Aufwendungen für die glutenfreie Ernährung auch tatsächlich angefallen sind und entsprechende Nachweise vorhanden sind.
Viel Erfolg und Spaß beim Sparen!
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